Achtung wichtiger Hinweis:
Um Spenden an unseren Verein steuerlich absetzen zu können, greift für jede Einzelspende bis zur Höhe von 300 Euro nach § 50 Abs, 2 Nr. 2 EstDV die Vereinfachungsregelung.
Dass heißt, der Zahlungsbeleg (Kontoauszug, Onlineausdruck etc.) aus dem der Name des Spenders, das Datum, der Betrag, sowie der Empfänger und dessen Befreiung von der Körperschaftssteuer hervorgehen reicht zur steuerlichen Geltendmachung.
Wir sind bezüglich der Förderung des Tierschutzes nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes München, StNr. , 143/210/01190 vom 04.01.2019 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Sollten Sie dennoch eine Spendenbescheinigung wünschen, bitten wir um eine Nachricht per mail mit Übersendung ihrer Anschrift!
Einzelspender mit Beträgen über 200 Euro erhalten eine Spendenbescheinigung sofern uns eine Zustellungsadresse vorliegt.
Herzliches Dankeschön an die kvgd-Stiftung
Wir freuen uns riesig, dass unser Verein heute eine grosszügige Futterspende der Karin von Grumme-Douglas Stiftung erhalten hat.
Für diese grossartige Geste und das entgegengebrachte Vertrauen in unsere Arbeit möchten wir und vor allem unsere Fellnasen ein herzliches Dankeschön sagen !